Amtliche Vorformulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksam
Internetrecht - lg-halle-1s-28-05: "Die Musterwiderrusfbelehrung nach ยง 14 I BGB-InfoV Anlage 2 2003 ist mangels Deutlichkeit rechtswidrig und stellt keine ausreichende Belehrung des Verbraucher dar."

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